Was genau bedeutet eigentlich „Allemansrätten“? In Schweden kann man immer und überall Pilze sammeln, Spazierengehen, Wandern oder in Seen baden. Aber ist das wirklich uneingeschränkt erlaubt?
Jeder darf sich frei in der schwedischen Natur bewegen – auch auf fremdem Grund. Dieses Recht besteht zwar auch in anderen Ländern, meistens aber nicht so ausgeprägt wie in Schweden. Obwohl das Jedermannsrecht in der Verfassung verankert ist, regeln eine Vielzahl an Gesetzen was erlaubt ist und was nicht. Kurz gesagt: das Jedermannsrecht macht die Natur für jeden frei zugänglich, vorausgesetzt es wird der nötige Respekt gewahrt. Weder Tiere noch andere Besucher dürfen dabei gestört werden. Daher gibt es eine Reihe an Vorschriften und manchmal auch Verboten, die es als Gast in der freien Natur zu beachten gilt.
Die Schweden haben es gut. Dank des Jedermannsrecht lässt sich die Natur in vollen Zügen genießen. Seit der Pandemie sind die Outdoor-Liebhaber sogar noch zahlreicher geworden, wodurch manche Plätze plötzlich überlaufen und andere wiederum leider auch mehr verschmutzt sind. Wäre das Jedermannsrecht allgemein besser bekannt, würde es leichter fallen, das richtige Verhalten an den Tag zu legen. Aus diesem Grund haben es sich freiwillige Outdoor-Organisationen zur Aufgabe gemacht haben, durch organisierte Aktivitäten das Wissen über das Jedermannsrecht in größerem Rahmen zu verbreiten.
„Durch die Stärkung des Bewusstseins unter der Bevölkerung tragen die schwedischen Outdoor-Organisationen erheblich zu einem mehr nachhaltigen Umgang mit der Natur bei.“
Das „Allemansrätten“ erlaubt es, sich frei in der Natur aufhalten und bewegen zu dürfen, auch auf anderen Grundstücken, solange weder Natur, Menschen oder Tiere dadurch gestört werden. Mit anderen Worten traut der schwedische Staat der Bevölkerung gesunden Menschenverstand zu.
Die grüne Wildnis steht offen für dich bereit und du kannst es kaum erwarten, diese zu erkunden. Aber ist das nun so einfach, wie du es dir vorgestellt hast? Zu gewissen Zeiten im Jahr ist die Natur und Tierwelt besonders schutzbedürftig – da ist dann natürlich mehr Rücksicht gefragt. In Naturschutzgebieten wie Nationalparks oder Naturreservaten gelten ganz andere Regeln, die sich je nach Gebiet, Gruppengröße und Aktivität unterscheiden können.
„Als Faustregel gilt: lies dir genau durch, welche Vorschriften für das jeweilige Gebiet und die Jahreszeit gelten!“
Die Schwedische Umweltschutzbehörde stellen auf ihrer Website wertvolle Informationen über das Recht auf öffentlichen Zugang (allemansrätten) zu Verfügung. Auf den Websites der jeweiligen Gemeinden findest die lokal geltenden Vorschriften.
Erkundige dich über die örtlichen Regeln deines Wunschziels. In Nationalparks und Naturschutzgebieten gelten oft andere Regeln, welche sich von Ort zu Ort unterscheiden können.
Laut Jedermannsrecht darfst du sowohl in der Natur als auch auf Privatwegen Radfahren. Vermeide es jedoch in der Nähe von Wohngebäuden, über Anbauflächen, frisch gesäte Felder oder auf empfindlichen Böden zu fahren. Vor allem auf nassem Untergrund ist zusätzliche Vorsicht geboten, um keine unnötigen Schäden zu verursachen. Auf Gehstrecken wie Jogging- und Wanderwegen sollten Radfahrer den Fußgängern immer Vorrang gewähren. Bitte beachte, dass E-Bikes nicht unter das Jedermannsrecht fallen und daher in der Natur nicht so genutzt werden dürfen wie herkömmliche Fahrräder.
So ein knisterndes Feuer ist zwar gemütlich, kann aber auch seine Risiken tragen. Bitte achte darauf, dass die Feuerstelle sicher ist und die Flammen sich nicht ausbreiten oder anderweitig der Natur schaden können. Vermeide Lagerfeuer auf Klippen, Steinblöcken, Moos oder auf Torf. Am besten verwendest du einen Campingkocher oder hältst dich an ausgewiesene Feuerstellen. Es ist erlaubt Tannenzapfen oder herabgefallene Äste als Brennmaterial zu sammeln, jedoch dürfen Zweige niemals von lebenden Bäumen abgebrochen werden. Beim Verlassen der Feuerstelle muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Glut wirklich komplett gelöscht ist. Gieße dazu am besten etwas Wasser darüber. Ist bei Trockenheit die Waldbrandgefahr zu hoch, kann es zu Feuerverboten kommen.
„Denke daran, Abfälle mit nach Hause zu nehmen und keine Lebensmittel in der Natur zu entsorgen, damit sich Krankheiten nicht so leicht verbreiten können.“
Grundsätzlich ist es erlaubt, wilde Blumen, Beeren und Pilze zu sammeln, mit Ausnahme geschützter oder bestimmter Pflanzen, für welche die Erlaubnis des Landbesitzers notwendig sind. Welche Arten das sind? Ja, das ist dann wieder nicht so einfach! Das schwedische Strafrecht regelt, für welche Pflanzen du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers benötigst.
Unter Naturschutz stehen bedeutet in der Regel, dass eine Pflanzen- oder Tierart vollständig geschützt ist. Es ist also nicht erlaubt, Exemplare dieser Art zu pflücken, zu fangen, zu töten oder auf andere Weise zu sammeln oder zu schädigen. Einige geschützte Pflanzen dürfen überhaupt nicht gepflückt werden, manche hingegen schon, aber nicht mit den Wurzeln ausgegraben werden, und andere wiederum dürfen zwar gesammelt, aber nicht zum Verkauf angeboten werden. Weitere Informationen über geschützte Arten findest du unter naturvardsverket.se.
Laut Jedermannsrecht darfst du einige Tage am Stück am selben Platz zelten. Achte darauf, dass dein Zelt auf festem Boden und in angemessener Entfernung von Wohngebäuden steht. Seid ihr hingegen eine größere Gruppe, ist die Erlaubnis des Grundeigentümers notwendig. In Nationalparks und Naturreservaten ist das Zelten generell verboten, ausgenommen sind speziell gekennzeichnete Bereiche. Informationstafeln vor Ort geben in der Regel Aufschluss über die Vorschriften. Denk daran: Nur Fußabdrücke hinterlassen.
„Nur Fußspuren hinterlassen“
Wandern und Skifahren ist so gut wie überall in der schwedischen Natur erlaubt – doch keine Regel ohne Ausnahme. Es ist beispielsweise nicht gestattet, sich auf fremdem Grund und Boden aufzuhalten oder über Äcker und Plantagen zu gehen. Ist der Boden jedoch hart gefroren, mit Schnee bedeckt und es wurde keine Wintersaat angebaut, steht dem verantwortungsvollen Wandern oder Skifahren auf landwirtschaftlichen Flächen nichts im Wege. Sprich dich im Zweifelsfall mit dem Grundstückseigentümer ab!
Golfplätze sind vom Jedermannsrecht ausgeschlossen, da diese als Anlagen gelten. Führt ein Wanderweg oder Waldpfad jedoch über einen Golfplatz, ist das Überqueren erlaubt – nimm dich dabei aber vor den weißen Bällen in Acht!